OsterhofenPassauer Straße 11-1394486Osterhofen E-Mail: info@autohaus-bloechl.deTelefon: +49 (0) 9932 / 1669Ferrari F8
Tributo*LED*Lift*Kamera*1.Hand*Dt.Auto
Technische Daten
Verbrauch und Umwelt
Ausstattung
Weitere Informationen
Auf der offiziellen Ferrari Website finden Sie alle Informationen zum Fahrzeugmodell:
https://www.ferrari.com/de-DE/auto/f8-tributo
ALLGEMEINES:
– Deutsche Erstzulassung
– 1. Hand
– Sehr guter Pflegezustand
– Unfallfrei
– Das gesamte Auto ist als Neuwagen vollständig transparent gegen Steinschläge foliert worden. Folie ist noch immer neuwertig.
FARBKOMBINATION:
– Lackierung: rosso corsa (rot)
– Bremssättel: nero (schwarz matt)
– Lederfarbe: nero (schwarz)
– Teppichfarbe: nero (schwarz)
SONDERAUSSTATTUNG:
– Scuderia Embleme auf den Kotflügeln
– Carbon Lenkrad mit LED Schaltanzeige
– Drehzahlmesserhintergrund gelb
– Nähte in Farbe nach Wahl in rosso (rot)
– adaptive Frontscheinwerfer (AFS)
– Liftsystem an der Vorderachse
– Parksensoren vorne und hinten
– Rückfahrkamera hinten
SERVICEHISTORIE:
– 1. jährliche Wartung am 01.06.2022 bei 4.123 Km
– 2. jährliche Wartung am 25.05.2023 bei 6.403 Km
– 3. jährliche Wartung am 15.05.2024 bei 8.906 Km
– 4. jährliche Wartung am 16.05.2025 bei 9.888 km
GARANTIE:
Das Fahrzeug verfügt über Ferrari Neuwagenanschluss Garantie bis 05/2026. Diese ist verlängerbar bis zu einem Fahrzeugalter von 16 Jahren. Weiter ist das Ferrari Maintenance Paket (Servicepaket) gültig bis 05/2028.
Weitere Informationen zum Fahrzeug:
! Wir sind offizieller Ferrari Partner – seit 1985 !
Inzahlungnahme möglich.
Finanzierung möglich.
Falls wir gerade nicht Ihr Wunschfahrzeug in Bestand haben, helfen wir Ihnen trotzdem gerne bei Fragen rund um Ferrari und Maserati weiter. Durch unser Netzwerk haben wir Zugriff auf eine Vielzahl von Fahrzeugen, die nicht offiziell zum Verkauf offeriert sind. Eine Inzahlungnahme und auch ein direkter Ankauf Ihres Fahrzeugs ist jederzeit und in bar möglich!
Zwischenverkauf & Irrtum für dieses Angebot ist ausdrücklich vorbehalten.
Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag.Fahrzeug anfragen
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